Wer muss sich an die CE-Kennzeichnungspflicht halten und was sagt das dem Verbraucher?

Vorab: Dieser Blog ist die falsche Adresse für Detailfragen, ob bestimmte Artikel CE brauchen oder nicht. Bitte wende dich hierzu an die im Text genannten Vereine Wir machen Spielzeug e.V. oder Spiel sicher e.V. Dort bekommst du kompetente Antworten auf deine Fragen.

Wer seine genähten Werke verkauft, begegnet zwangsläufig irgendwann dem CE-Zeichen und somit der CE-Kennzeichnungspflicht. Wenn man dann genauer hinschaut, erfährt man sehr schnell, es geht um die Sicherheit von Spielzeug – genäht oder auch nicht. Klar, niemand will, dass durch selbst genähtes Spielzeug ein Kind zu Schaden kommt. Deshalb passen wir beim Nähen auf, dass keine Nadeln drin bleiben und nichts so leicht abgehen kann. Reicht doch eigentlich oder?

Ich habe schon als Kind angefangen, Plüschtiere und Puppen zu nähen und sie mit Begeisterung verschenkt. Als ich dann begann zu verkaufen, war für mich klar: das möchte ich auch in meinem Sortiment haben. Ganz schnell stolperte ich über den Begriff CE. Was ist das? Was muss ich beachten? Was gehört dazu, was nicht? Wofür brauche ich dieses CE und wo bekomme ich es her?

Darf ich einen Teddybär nähen und verkaufen?

Dieses Etikett hat wohl jeder schon mal irgendwo an einem Spielzeug gesehen:

Aber was sagt es aus? Und für mich noch wichtiger: wie bekomme ich die Berechtigung, es zu verwenden?

Fangen wir ganz vorne an. Auf Wikipedia ist folgendes zu lesen:

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien… entspricht. Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde… Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), sondern dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen.

Hilft nicht wirklich weiter!

Auch der Hinweis: “Laut Auskunft der Europäischen Kommission hat das Bildzeichen „CE“ heute keine literale Bedeutung mehr, sondern ist ein Symbol der Freiverkehrsfähigkeit in der EU” ist nicht wirklich hilfreich.

Selbst wenn man bei Leuten nachfragt, die CE-zertifiziertes Spielzeug fertigen und verkaufen, bekommt man nicht viele Antworten. Was ich erst zu einem viel späteren Zeitpunkt verstanden habe. Denn diese Informationen gibt es nicht kostenlos. Jeder, der CE-zertifiziert arbeitet, hat für die entsprechenden Informationen und Prüfverfahren Geld bezahlt und wirft dann sein Wissen natürlich nicht einfach so unters Volk.

Ich habe immer wieder nachgefragt und recherchiert und einiges an Informationen zusammengetragen, die mir bei der Entscheidung geholfen haben, ob ich tatsächlich genähtes Spielzeug anbieten möchte.

Hier mein gesammeltes Wissen

Ich muss dazu sagen: es ist ein Blick von außen, da ich CE-konformes Spielzeug letztlich nicht in mein Sortiment genommen habe.

  • CE-Kennzeichnungspflicht beinhaltet: CE-konformes Material, d. h. alles, was ich für die Herstellung eines Teddybären (bleiben wir bei dem Beispiel) brauche – Plüsch, Füllwatte, Nähgarn, Augen, Stickgarn usw. – muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen und darf beispielsweise klar definierte Schadstoffgrenzen nicht überschreiten. Die Angabe “Biostoff” oder “GOTS-zertifiziert” reicht nicht aus. Für alle diese Materialien braucht man eine schriftliche Konformitätserklärung des Herstellers. Wechselt man den Stoff, teilweise auch nur die Farbe, ist ein neues Zertifikat nötig.
  • Wenn ich dann tatsächlich all mein Material mit seinen Nachweisen zusammen habe und meinen Teddybär genäht habe, muss ich ihn direkt wieder zerstören und das ganze in Wort und Bild dokumentieren. Ich muss die CE-Konformität prüfen. Das darf man selbst anhand der gesetzlichen Prüfkriterien tun.
  • Wo gibt es diese Prüfkriterien? Kann ich mir die irgendwo runterladen oder ein Buch kaufen? “Entweder kannst du diese über den Beuth-Verlag kaufen (teuer) oder bei einer der Auslegestellen in deiner Stadt einsehen (nur lesen und nicht kopieren, die Verwendung ist nur zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt). Als Vereinsmitglied erhälst Du von uns einen Online-Normenzugang.“(verlinkte Quelle: Wir machen Spielzeug e.V.)
  • Ich muss z. B. einen Zugtest machen, also testen, ab wieviel kg Zuggewicht die Arme und Beine abreißen. Das gleiche gilt für Augen und Ohren.
  • Dann muss ich einen Brenntest machen. Ich muss tatsächlich den Teddybär anzünden und messen, wie lange er brennt, ob er lichterloh beginnt zu brennen oder nur schwelt. Das alles muss in einem Prüfprotokoll festgehalten werden.
  • Möchte ich dann irgendwann einen Hasen nähen aus Frottee oder auch nur einen Teddy mit anderem Fell, beginnt das Prozedere von vorne.
  • Wenn ich mir diese Arbeit nicht machen möchte, besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung und ihre Dokumentation von einem Labor durchführen zu lassen. Das ist aber sehr kostenintensiv (da kommen schnell über 1000,- Euro zusammen pro Stück) und für Kleinunternehmen nicht tragbar.
  • Wenn ich erfolgreich bis hierhin gekommen bin, darf ich meine Stücke mit einem CE-Label versehen. Aber Vorsicht: nicht damit werben! Das ist wiederum untersagt, da selbstverständlich.
  • Gibt es Ausnahmen? Klar gibt es. Es gibt Sammlerstücke oder Dekorationsartikel, die nicht unter CE-Kennzeichnungspflicht fallen. Jetzt einfach Spielzeug so zu deklarieren, ist dennoch nicht zulässig. Diese Deklaration darf nämlich nicht den offensichtlichen Tatsachen widersprechen. Eine Puppe aus Porzellan mit Echthaarperücke und Seidenkleidern erfüllt ganz klar den Status eines Sammlerstückes. Aber dem Spielzeug eine neue Bezeichnung vorbei am eigentlichen Zweck zu geben, ist nicht zulässig, strafbar und letztlich für die Kinder gefährlich, die den Hinweis “Sammlerstück” oder “Dekoartikel” eben noch nicht lesen können.

Ich habe mich lange intensiv mit der CE-Kennzeichnung beschäftigt und bin für mich zu dem Schluß gekommen, dass ich keine Spielzeuge anbieten möchte, weil es bei mir nur ein Randprodukt unter meinem Sortiment aus Kleidung und Accessoires wäre und dafür der Aufwand einfach zu groß wäre. Also gibt es bei mir kein Spielzeug. Solche Aufträge lehne ich grundsätzlich ab, weil es um die Sicherheit von Kindern geht. Wer möchte schon mit dem Wissen leben, dass ein Kind durch ein verschlucktes Knopfauge oder eine zu lange Schnullerkette zu Schaden gekommen ist?

Es klingt alles unlösbar – ist es aber nicht

Wer das durchziehen will, musste früher alleine kämpfen. Mittlerweile gibt es aber Vereine, die dabei helfen und unterstützen: Spiel Sicher e.V. und Wir machen Spielzeug e.V. Diese Vereine haben relativ geringe Mitgliedsbeiträge (ab 5,-/Monat) und stellen dafür die relevanten Normen zur Verfügung und helfen kompetent bei Fragen zu Umsetzung und Dokumentation, eine starke Community hilft sich gegenseitig bei allen Fragen. Infos findest du außerdem auf der Seite von CE-Handbuch, wo du eine wachsende Zahl an Büchern rund ums Thema CE-Kennzeichnung bei Spielzeug und weitere hilfreiche Blogartikel findest.

Darüber hinaus kann jeder, der sich nicht sicher ist, ob er CE-Kennzeichnungspflichtige Produkte anbieten möchte, z. B. bei Wir machen Spielzeug e.V. eine Erstberatung für etwa 60,- in Anspruch nehmen.

Lies auch das Interview mit Ylvie Thannisch von Kuschel und Kram, die von der CE-Pflicht regelrecht überrollt wurde und den Kampf aufgenommen hat.

Mein Fazit

Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass ich tiefen Respekt habe vor denen, die das aufwendige Prüfverfahren durchgezogen haben und sicheres Spielzeug verkaufen. Hut ab!!

Achte doch mal drauf, wenn du das nächste Mal über einen Markt schlenderst, welche Artikel eine CE-Kennzeichnung haben.

Du bist jetzt ein Wissender. Du weißt, welcher Aufwand dahintersteckt, sicheres Spielzeug herzustellen. Honoriere diesen Aufwand und kauf da!!